Überall wo im Betrieb Lasten gehoben und getragen werden, ist das Unternehmen verpflichtet, mögliche Gesundheitsgefahren aufzuspüren und ihnen entgegenzuwirken. Dazu muss eine Gefährdungsbeurteilung an den betroffenen Arbeitsplätzen durchgeführt werden.

Unsere Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode steht für folgende sechs Belastungsarten zur Verfügung:

  • manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten,
  • manuelles Ziehen und Schieben von Lasten,
  • manuelle Arbeitsprozesse,
  • Körperhaltung,
  • Ausführungsbedingungen und
  • Lastgewicht.

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