Psychische Belastungen im Arbeitsalltag nehmen stetig zu. Sie sind immer häufiger Ursache für Krankschreibung und Frühverrentung am Arbeitsplatz. Weiterhin belegen sie den zweiten Platz in der Rangfolge der häufigsten Diagnosegruppen. Daran anknüpfend reagierte der Gesetzgeber im Jahr 2013 und erweiterte das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) um die Analyse psychischer Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz. Damit ist jeder Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeitenden verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen.
In diesem Zusammenhang können Veränderungen in der Arbeitswelt, wachsender Zeit- und Termindruck, stetige Arbeits- und Leistungsverdichtung, monotone Tätigkeiten, aber auch ein schlechtes Betriebsklima oder das Vorgesetztenverhalten eine Rolle spielen. Zwar entstehen psychische Erkrankungen durch viele unterschiedliche Faktoren, dennoch spielt der Arbeitsplatz eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Gesundheit des Menschen zu erhalten. Schließlich verbringt er einen großen Teil seiner Lebenszeit hier.
Mithilfe der Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen werden Ansatzpunkte für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen ermittelt und können zudem erste Schritte in Richtung Betriebliches Gesundheitsmanagement darstellen – vorausgesetzt, die entgegenwirkenden Maßnahmen werden auch mit dem notwendigen Einsatz geplant und umgesetzt. Die Analyse der psychischen Belastung von Mitarbeitern ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und gesetzliche Pflicht für Unternehmen.
PROSOMAS unterstützt Sie in allen Phasen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Phase 1: Unsere erfahrenen Arbeitspsychologen und Gesundheitswissenschaftler beraten Sie im Vorfeld individuell, um den Bedarf zu ermitteln und die Voraussetzungen für eine Gefährdungsbeurteilung zu schaffen.
Phase 2: Gemeinsam mit Ihnen werden die zu beurteilenden Tätigkeiten bzw. Unternehmensbereiche festgelegt und priorisiert.
Phase 3: Zur Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen verwendet PROSOMAS ausschließlich qualitative und quantitative Erhebungsinstrumente, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Phase 4: Auf Grundlage der umfassenden Analysen erhalten Sie Handlungsempfehlungen für technische, organisatorische oder personenbezogene Veränderungen, bei deren Umsetzung Sie die PROSOMAS-Experten gerne unterstützen.
Phase 5: Schließlich unterstützen wir Sie in der Wirksamkeitsprüfung der getroffenen Maßnahmen.
PROSOMAS übernimmt für Sie die gesetzlich verpflichtende Dokumentation und überprüft im Anschluss an die Umsetzung der Veränderungsmaßnahmen deren Wirksamkeit.
Profitieren Sie durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Durch die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht.
- Sie müssen die erforderliche Expertise nicht selbst vorhalten.
- Reduzieren Sie Fehltage.
- Verringern Sie das Risikoreduzierung der Frühberentung.
- Minimieren Sie krankheitsbezogene Kosten.
- Steigern Sie die Produktivität Ihres Unternehmens.
- Bauen Sie Konfliktfelder ab.
- Mobilisieren Sie bislang nicht erschlossene Leistungspotentiale.
- Verbessern Sie das Betriebsklima.
- Erhöhen Sie die Mitarbeitendenbindung.
- Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität.
- Schauen Sie auf zufriedenere Mitarbeitende.
Die PROSOMAS-Experten unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Sprechen Sie uns an.