Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der PROSOMAS GmbH (nachfolgend „PROSOMAS“ genannt) gelten ausschließlich kraft ausdrücklicher Einbeziehung gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt). Auf die Datenschutzerklärung, die PROSOMAS dem Kunden auf erstes Anfordern unverzüglich kostenlos zur Verfügung stellt, wird ausdrücklich hingewiesen. Abrufbar unter https://prosomas.de/datenschutz/.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn PROSOMAS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn PROSOMAS auf einen Auftrag Bezug nimmt, der Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss
PROSOMAS bietet dem Kunden Dienstleistungen durch Übermittlung von verbindlichen Angeboten an, denen ein Vertrag oder Kostenübernahme beigefügt ist. Durch Unterzeichnung des Vertrags/der Kostenübernahme kann der Kunde das Angebot von PROSOMAS annehmen. Durch Zugang der durch den Kunden unterzeichneten Vertrag/Kostenübernahme bei PROSOMAS kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und PROSOMAS zustande.

3. Zahlungsmodalitäten, Ausfallentschädigung
3.1 Soweit für Zahlungen nicht ein bestimmter Kalendertag als Fälligkeitstag bestimmt ist, werden sie nach Leistungserbringung fällig und sind 8 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Alle Zahlungen sind zum Fälligkeitszeitpunkt zzgl. der auf die jeweilige Leistung entfallenden Umsatzsteuer zu erbringen. Der Kunde gerät mit Ablauf des 8. Kalendertages nach Zugang der Rechnung in Verzug.
3.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass ohne Offenbarungsbefugnis auf Rechnungen / Leistungsnachweisen keine probandenbezogenen Daten angedruckt werden dürfen. Ein dahingehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Insbesondere steht dem Kunden insoweit kein Zurückbehaltungsrecht zu.
3.3 Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten und hat dieses der Kunde zu vertreten, so kann PROSOMAS bei Absagen von weniger als 3 Werktagen (Montag-Freitag) vor dem vereinbarten Termin 100% der hierdurch entstandenen Ausfallzeiten unter Ansatz der vereinbarten Vergütung in Rechnung stellen.
3.4 Bei Anfahrten zum Ort der Dienstleistung behält PROSOMAS sich vor, eine Fahrtkostenpauschale in Höhe des halben Stundensatzes zu berechnen.

4. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur mit rechtskräftig festgestellten, an- erkannten oder unbestrittenen Forderungen statthaft.

5. Haftung
PROSOMAS sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften PROSOMAS und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. PROSOMAS sichert das Bestehen angemessener Haftpflichtversicherungen für die Dauer des Vertrages zu. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

6. Vertraulichkeit
PROSOMAS ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. PROSOMAS verpflichtet die für sie tätigen Beschäftigten, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit nach diesem Vertrag zur Kenntnis kommen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. Eine Verschwiegenheitspflicht von PROSOMAS und deren Beschäftigten besteht insoweit nicht, als dass gesetzliche oder vertragliche Regelungen mit dem Kunden die Offenbarung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von PROSOMAS und deren Beschäftigten ermöglichen. Die ärztliche Schweigepflicht wird in jedem Fall eingehalten. Eine Offenbarung von Geheimnissen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Offenbarungsbefugnisse oder mit Einwilligung der betroffenen Person gestattet.

7. Datenschutz
7.1 PROSOMAS ist berechtigt, alle zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen frei von Weisungen, in eigener Verantwortung, eigener Entscheidung und im eigenen Namen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere derjenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu übermitteln oder vertragsgemäß sonst zu nutzen.
7.2 PROSOMAS ist berechtigt, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten auch durch Dritte (z. B. externe Dienstleister, Honorarkräfte) verarbeiten zu lassen.
7.3 PROSOMAS sichert zu, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die mit der Datenverarbeitung befassten Personen zu überwachen und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Insoweit wird auf Art. 32 DSGVO und den Erwägungsgrund 83 DSGVO verwiesen.

8. Urheberrechte
8.1 Sämtliche Unterlagen, Dokumente oder Dateien, die PROSOMAS im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung einsetzt, sind urheberrechtlich geschützt. PROSOMAS räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die im Rahmen der Dienstleistung übergebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumente oder Dateien nur für den Zweck zu verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
8.2 Soweit nicht anderweitig ausdrücklich und schriftlich durch PROSOMAS genehmigt, ist die Nutzung allein dem Kunden sowie seinen Mitarbeitenden vorbehalten. Eine Nutzung der Daten für oder durch Dritte ist verboten, es sei denn, dass PROSOMAS schriftlich eine Einwilligung erteilt hat.
8.3 Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch PROSOMAS.

9. Sonstiges, Änderungsvorbehalt
9.1 Die Geschäftssprache ist Deutsch. Der Kunde stellt sicher, dass eine einwandfreie Kommunikation in Deutsch möglich ist. Ggfs. hat er auf eigene Kosten einen staatlich geprüften Übersetzer hinzuziehen. Kommt er dem nicht nach, ist PROSOMAS berechtigt, die Leistung zu verweigern.
9.2 PROSOMAS ist berechtigt, diese AGB zu ändern und/oder zu ergänzen, insbesondere für den Fall einer Änderung der Gesetzeslage und/oder der Rechtsprechung. Über die Änderung wird der Kunde in Schrift- oder Textform unter Übersendung der geänderten AGB unverzüglich informiert. Widerspricht der Kunde der Änderung bzw. Ergänzung der AGB nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der vor- genannten Information gegenüber PROSOMAS in Schrift- oder Textform hinsichtlich der vertraglichen Einbeziehung der Änderung bzw. Ergänzung, so gilt die Änderung bzw. Ergänzung der AGB als Vertragsbestandteil, soweit PROSOMAS in der vorgenannten Information auf diese Rechtsfolge noch einmal ausdrücklich hingewiesen hat.

10. Gerichtsstand und geltendes Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.