Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychische Belastungen
Gesunde Arbeit. Starke Unternehmen.
Psychische Belastungen wie Zeitdruck, Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit oder Konflikte gehören heute zum Arbeitsalltag vieler Beschäftigter. Bleiben diese Belastungen unbeachtet, gefährden sie Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit – und damit den nachhaltigen Erfolg von Unternehmen.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU) ist seit 2013 gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG) und gilt für Unternehmen jeder Größe. Richtig umgesetzt ist sie jedoch weit mehr als eine Pflicht: Sie ist ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung gesunder Arbeitsbedingungen und moderner Unternehmenskultur.
Was wird betrachtet?
Im Fokus stehen unter anderem:
- Arbeitsmenge, Zeitdruck und Organisation
- Führung, Kommunikation und Zusammenarbeit
- Handlungsspielräume und Entscheidungsfreiheit
- Arbeitsumgebung und Störungen
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Zudem schafft eine professionell durchgeführte GBU Transparenz, Rechtssicherheit und eine belastbare Dokumentation gegenüber Aufsichtsbehörden.
Ihr Mehrwert
Eine professionell durchgeführte GBU psychischer Belastungen:
- reduziert Fehlzeiten und Ausfallrisiken
- steigert Motivation und Leistungsfähigkeit
- verbessert das Betriebsklima
- stärkt die Arbeitgeberattraktivität
- schafft Rechtssicherheit und Transparenz
Investieren Sie in gesunde Arbeitsbedingungen – für engagierte Mitarbeitende und langfristigen Unternehmenserfolg.
Unser strukturierter Ablauf der GBU psychischer Belastungen
PROSOMAS begleitet Sie ganzheitlich und praxisnah durch alle Phasen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen:
Phase 1: Beratung und Auftragsklärung
Zu Beginn analysieren unsere erfahrenen Mitarbeitende gemeinsam mit Ihnen die Ausgangslage. Ziele, Rahmenbedingungen, Unternehmensstruktur und Besonderheiten werden berücksichtigt.
Phase 2: Festlegung der Tätigkeits- und Organisationsbereiche
Gemeinsam definieren wir, welche Tätigkeiten, Bereiche oder Abteilungen betrachtet werden und legen sinnvolle Prioritäten fest.
Phase 3: Erhebung und Analyse der psychischen Belastungen
Zur Ermittlung der Belastungen setzen wir ausschließlich wissenschaftlich fundierte, qualitative und quantitative Verfahren ein, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (z. B. Mitarbeiterbefragungen, Workshops, Interviews).
Phase 4: Ableitung von Maßnahmen
Auf Basis der Ergebnisse entwickeln wir konkrete Handlungsempfehlungen – technisch, organisatorisch oder personenbezogen. Auf Wunsch begleiten wir Sie aktiv bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Phase 5: Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation
Wir unterstützen Sie bei der gesetzlich geforderten Wirksamkeitskontrolle und übernehmen die vollständige, rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Jetzt Termin vereinbaren
Sie möchten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen rechtssicher, professionell und effizient umsetzen?
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu Vorgehen, Aufwand und passenden Lösungen für Ihr Unternehmen.
Kontaktieren Sie uns für einen Termin und klären Sie Ihre Fragen direkt mit unseren Expertinnen und Experten.