Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychische Belastungen
Psychische Belastungen im Arbeitsalltag nehmen seit Jahren spürbar zu. Zeit- und Leistungsdruck, zunehmende Arbeitsverdichtung, permanente Erreichbarkeit, Konflikte im Team oder unklare Rollen und Erwartungen wirken sich unmittelbar auf die Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten aus. Psychische Erkrankungen zählen inzwischen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber reagiert und das Arbeitsschutzgesetz erweitert: Seit 2013 sind Arbeitgeber gemäß § 5 ArbSchG verpflichtet, psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – also ab dem ersten Mitarbeitenden.
Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
Psychische Belastungen entstehen durch die Gesamtheit aller Einflüsse, die auf Beschäftigte einwirken und psychisch beanspruchend sind. Dazu zählen unter anderem:
- Arbeitsmenge, Zeitdruck und Terminvorgaben
- Arbeitsorganisation und -abläufe
- Handlungsspielräume und Entscheidungsmöglichkeiten
- Führungsverhalten und Kommunikation
- Soziale Beziehungen im Team
- Arbeitsumgebung, Störungen und Unterbrechungen
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Psychische Belastung ist dabei nicht automatisch negativ. Entscheidend ist, wie dauerhaft, intensiv und beeinflussbar diese Belastungen sind. Ziel der GBU psychischer Belastungen ist es, gesundheitsgefährdende Faktoren frühzeitig zu erkennen und präventiv gegenzusteuern.
Gesetzliche Pflicht – strategischer Mehrwert
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern bietet Unternehmen zugleich eine wertvolle Grundlage für eine nachhaltige Personal- und Organisationsentwicklung. Richtig umgesetzt, leistet sie einen wichtigen Beitrag zu:
- gesunden Arbeitsbedingungen
- sinkenden Fehlzeiten
- höherer Motivation und Leistungsfähigkeit
- besserem Betriebsklima
- Stärkung der Arbeitgeberattraktivität
Zudem schafft eine professionell durchgeführte GBU Transparenz, Rechtssicherheit und eine belastbare Dokumentation gegenüber Aufsichtsbehörden.
Unser strukturierter Ablauf der GBU psychischer Belastungen
PROSOMAS begleitet Sie ganzheitlich und praxisnah durch alle Phasen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen:
Phase 1: Beratung und Auftragsklärung
Zu Beginn analysieren unsere erfahrenen Arbeitspsychologen und Gesundheitswissenschaftler gemeinsam mit Ihnen die Ausgangslage. Ziele, Rahmenbedingungen, Unternehmensstruktur und Besonderheiten werden berücksichtigt.
Phase 2: Festlegung der Tätigkeits- und Organisationsbereiche
Gemeinsam definieren wir, welche Tätigkeiten, Bereiche oder Abteilungen betrachtet werden und legen sinnvolle Prioritäten fest.
Phase 3: Erhebung und Analyse der psychischen Belastungen
Zur Ermittlung der Belastungen setzen wir ausschließlich wissenschaftlich fundierte, qualitative und quantitative Verfahren ein, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (z. B. Mitarbeiterbefragungen, Workshops, Interviews).
Phase 4: Ableitung von Maßnahmen
Auf Basis der Ergebnisse entwickeln wir konkrete Handlungsempfehlungen – technisch, organisatorisch oder personenbezogen. Auf Wunsch begleiten wir Sie aktiv bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Phase 5: Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation
Wir unterstützen Sie bei der gesetzlich geforderten Wirksamkeitskontrolle und übernehmen die vollständige, rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Ihre Vorteile mit PROSOMAS
- Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung
- Fachliche Entlastung durch externe Expertise
- Praxisnahe und umsetzbare Empfehlungen
- Reduktion von Fehlzeiten und Folgekosten
- Prävention statt Reaktion
- Verbesserung von Arbeitsklima und Zusammenarbeit
- Stärkung von Motivation und Mitarbeitendenbindung
- Nachhaltige Grundlage für Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement
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